Oberleitung

Eine Oberleitung wird auch Fahrleitung genannt Die ersten elektrisch betriebenen Eisenbahnfahrzeuge gab es ab 1879. Diese wurden meist über eine dritte Stromschiene mit Strom versorgt. Erst auf der internationalen Elektrizitätsausstellung 1881 in Paris zeigte man erstmals eine Überkopf-Stromleitung für eine Trambahn, die über einem Stromabnehmer (auch Bügel genannt) den Strom an den Motor der Lokomotive weiterleitete. Zu beginn des Zwanzigsten Jahrhunderts, wurden verschiedene Versuche mit elektrischer Zugbeförderung durchgeführt. 1912 wurde ein Abkommen zwischen den Ländern Baden, Bayern und Preußen abgeschlossen. Hierin wurden grundsätzliche Eigenschaften für alle Fahrleitungsanlagen und die Verwendung von Einphasenwechselstrom mit 16 2/3 Hertz und einer Fahrdrahtspannung von 15 kV festgelegt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Einheitsfahrleitung von 1928 der Deutschen Reichsbahn und der DB-Regelfahrleitung von 1950. Die Reichsbahnausführung besitzt schräge, starre Winkelausleger, die am Mast festgeschraubt sind. Die DB Regelfahrleitung besteht aus schwenkbaren, dünnen Rohrauslegern, woran ein beweglich gelagertes Auslegerohr befestigt ist. Die Oberleitungsmasten haben sich im Laufe der Zeit ebenfalls verändert. Wurden anfangs Gitterfachwerkmasten verwendet, so finden heute Flachmasten auf U-Profilen mit waagrechten Bindeblechen ebenso Verwendung, wie Beton- und H-Profilmasten.Auf freier Strecke werden Einzelmasten aufgestellt. Nur im Bahnhofsbereich finden Turmmasten mit Quertragwerken für das Überspannen mehrerer Gleise Verwendung, oder dort wo der Einsatz von Einzelmasten nicht möglich ist. Die Höchstspannweite bei Masten beträgt 80 m. Bei den Auslegern existiert eine Vielzahl von Sonderbauformen für Brücken, Bahnsteige, Straßenunterführungen und in Tunneln. Für die Fahrleitungen gibt es eignen Signaltafeln.
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Impressionen entlang des Schienenstrangs
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