Anfangs wurden die Gleise der Eisenbahnen mit Einfriedungen versehen, um Menschen oder Vieh vom Betreten der Gleise abzuhalten. Die Einfriedungen konnten aus Hecken oder Gräben bestehen. Es wurden auch ganz normale Tore zum Absperren der Gleise eingesetzt. Da diese sehr viel Platz beanspruchten, wurden bald Rolltorschranken verwendet. Bei der Verwendung von diesen Toren musste ein Wärter samt Bude mit akustischem Signal am Übergang eingesetzt werden. Diese Bestimmungen wurden 1888 festgeschrieben.Eisenbahnschranken wurden schon in der Frühzeit des Eisenbahnbaus eingesetzt, um die niveaugleichen Kreuzungen von Wegen und Straßen mit der Eisenbahn zu sichern. Vorbild für die später in Deutschland eingesetzten Schranken wurden die von der Firma Stefan von Gölz und Söhne in Österreich entwickelten Bahnschranken. Heute werden meistens kreuzungsfreie Unter- bzw. Überführungen gebaut. Man unterscheidet bei den Bahnübergängen zwischen einem unbeschrankten, mit Halbschranken und mit Schranken gesicherten Bahnübergang. Um das Unterlaufen von Fußgängern zu unterbinden, erhielten die Schlagbäume Gehänge oder Scherengitter. Zur Sicherung auf den Straßen sind drei-, zwei- und einstreifige Baken vor dem Andreaskreuz aufgestellt, dass sich an der Strasse direkt vor dem Bahnübergang befindet. Beim Schließen der Schranken wird zusätzlich ein akustisches Signal mit Hilfe eines Läutewerks oder Blinklichter gegeben.Auch auf der Bahnstrecke sind Signale aufgestellt, die auf einen Bahnübergang hinweisen. Die Signale zur Absicherung eines Bahnübergangs für den Lokführer sind die Pfeiftafel, der Merkpfahl, das Blinklichtüberwachungssignal und die Rautentafel.Die einfachste Form des Bahnübergangs ist der unbeschrankte Bahnübergang, den man in der Regel nur bei eingleisigen Nebenbahnen findet. Bahnübergänge, die an ein- oder mehrgleisigen Hauptbahnen liegen, werden durch Schranken- oder Blinklichtanlagen gesichert. Bei Straßen mit starkem Verkehrsaufkommen wurden ebenfalls Schranken eingesetzt.Bei einer ortsbedienten Schrankenanlage befand sich in Sichtweite der Schranke immer ein Schrankenwärter, der die Schranke bediente. Für den Schrankenwärter wurden Gebäude gebaut, die als Posten oder Schrankenposten sowie im Bahnhof auch als Wärterstellwerk bezeichnet wurden.Heute wird die ortsbediente Schranke nur noch dann von Personal bedient, wenn die Schranke sich in unmittelbarer Nähe eines Bahnhofs befindet. Schranken auf freier Strecke werden über den Zug, von der Blockstelle oder über Kontakte automatisch gesteuert. Dabei wird die Kreuzung von einer Blinkanlage oder Halbschranke gesichert. Bei kritischen Kreuzungen werden auch Kameras zur Überwachung eingesetzt. Bei schwach frequentierten Übergängen kann auf Bedarf über Sprechfunk die Öffnung der Schranke angefordert werden.Blinklichtanlagen besitzen eine besondere Signalisierung auf der Bahnstrecke. Das Blinklicht wird immer vom Zug ein- und ausgelöst. Der Auslösepunkt wird durch die Rautentafel gekennzeichnet. Nach dieser Tafel findet der Lokführer das Blinklichtüberwachungssignal. Ein gelbes Licht signalisiert eine ausgeschaltete Blinklichtanlage. Blinkt über dem gelben Licht eine weiße Lampe, ist die Blinklichtanlage eingeschaltet. Die Steuerung der Blinklichtanlage ist meist in einem separaten Betonbau neben dem Gleis untergebracht.Weitere umfangreiche Informationen dazu bei Wikipedia