Bahnwärter
Schon zu Beginn der Eisenbahn wurden Bahnwärter entlang der neu entstandenen
Eisenbahnstrecken eingesetzt. Sie wurden in der Regel an niveaugleichen Kreuzungen von
Straße und Eisenbahn, an Blockstellen, Weichen oder Abzweigstellen errichtet. So hatte zum
Beispiel die Köln-Minderner Eisenbahn entlang der Strecke 31 Bahnmeistereien mit 420
Wärterhäuschen. Jeder Bahnwärter war für einen bestimmten Streckenabschnitt für die
Sicherheit des Ober- und Unterbaues verantwortlich. Bei der Köln-Mindener Strecke war
der zu kontrollierende Streckenabschnitt ca. 625 Meter
lang. Der Bahnwärter musste mehrmals täglich
Kontrollgänge machen und Abschnitt bei Tag und Nacht kontrollieren. Dies tat er immer kurz vor
dem Durchfahren eines Zuges. Mängel oder Schäden am Gleikörper musste er umgehend
beseitigen. Bei Regen oder Schnee und starkem Gefälle streute der Bahnwärter Sand auf die
Schienen. Für seinen
Patrouillengang führte er
immer einen Hammer,
Schraubenschlüssel,
Signalmittel (Laterne, Fahne,
Signalhörner) mit sich.
Gleichzeitig war er auch für die Bewachung seines Abschnitts
zuständig. Dieses umfangreiche Aufgabengebiet war den
geringen Erfahrungen mit den Materialien geschuldet. Seine
tägliche Arbeitszeit betrug damals 14 Stunden. Ein Bahnwärter
hatte immer eine Residenzpflicht, d. h. er musste immer im
Bahnwärterhaus wohnen. Dafür war ihm erlaubt Lebensmittel
für den Eingenbedarf auf dem Grundstück anzupflanzen oder
Tiere zu halten (sog. Subsistenzwirtschaft).
Die einzelnen Wärterposten waren anfangs immer in Sichtweite zueinander aufgestellt. Sie kommunizierten untereinander
akustisch mittels der Hörner oder optisch mittels Fahnen oder mit den Ballon-Signalen, die bei jeder Station fest installiert waren.
Durch diese Kommunikationskette war auch ein Informationsaustausch von Bahnhof zu Bahnhof gegeben. Erst mit dem
Aufkommen der ersten Telegrafen änderte sich das.
Der Bahnwärter kommunizierte auch mit den Lokomotivführern. So meldete er über seine Signalmöglichkeiten Informationen zum
Freisein des nachfolgenden Streckenabschnitts und zur Zugfolge (z. B. nachfolgender Sonderzug).
Die Großherzogliche Badische Staatsbahn baute ihre
Bahnwärterhäuser nach einem einheitlichen
Schema. Das „Bahnwartshaus“ gab es in drei
Klassen.
Zur Sicherung des Bahnbetriebs mussten das
Bahnwärterhaus kostengünstig und sparsam gebaut
werden. So benötigte die Badische Staatsbahn allein
zwischen Mannheim und Basel 270
Bahnwärterhäuser. Wohnte der Bahnwärter mit
seiner Familie weniger als 15 Gehminuten entfernt,
besaß das Gebäude nur einen Dienstraum für den
Wärter (erste Klasse). Dieser musste einen 1050
Meter langen Streckenabschnitt überwachen. Die
Größe des Bahnwärterhauses wurde wie folgt
beschrieben:
1.
Für einen ledigen Wärter genügt ein Gebäude mit einem beheizbaren Zimmer, einem kleinen Geräteraum und einen Abort
(zweite Klasse).
2.
Für einen verheirateten Wärter genügt ein Gebäude mit zwei Zimmern, einer Küche, eine Geschirrkammer, ein Abort, ein
Keller und einen Speiseraum (dritte Klasse).
Jedes Gebäude sollte einen kleinen Garten und einen Brunnen besitzen. Als Baumaterial konnte, je nach örtlichen Verhältnissen und
Materialpreisen, entweder Holz oder Stein verarbeitet werden. Das Bahnwärterhaus musste einen Mindestabstand von 4,5 Metern
vom Rand des Bahndamms haben und wurde mit dem Giebel längs der Gleise gebaut.
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Impressionen entlang des Schienenstrangs